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Ehemalige Opfer der Kinder"heil"anstalt "Am Spiegelgrund"
und deren Freundinnen und Freunde und Angehörige geben Auskunft
über ihre traumatischen Erlebnisse, die ihr Leben bis heute
bestimmen. Die FilmemacherInnen beschränkten sich bewusst auf
diese vier Personen, damit es den Zuschauerinnen und Zuschauern
möglich wird, sich an die Erzählweise heranzutasten und
sich in das Geschehen hineinzuversetzen. Symbolisch für den
Umgang mit TäterInnen in der 2. Republik steht jener Teil der
Filmdokumentation, der die steile Karriere des Dr. Heinrich Gross
nach 1945 behandelt. Der 1981 von Werner Vogt vor Gericht erbrachte
Nachweis, dass Gross am Spiegelgrund an der "Tötung mehrerer
hundert angeblich geisteskranker Kinder mitbeteiligt" war,
hatte für Dr. Gross keine Konsequenzen. Er blieb u.a. weiterhin
Primar am "Psychiatrischen Krankenhaus Baumgartner Höhe"
und war bis 1998 einer der meistbeschäftigten Gerichtsgutachter
Österreichs.
Ein Prozess gegen Heinrich Gross wurde erst am 21. März 2000
in Wien eröffnet und nach einer Stunde "auf unbestimmte
Zeit" vertagt. Begründung: Verhandlungsunfähigkeit
des Angeklagten. Im krassen Gegensatz dazu steht der Umgang mit
Überlebenden und Angehörigen von Opfern der NS-Euthanasie
in Österreich. Bis heute besteht kein gesetzlicher Anspruch
auf finanzielle "Wiedergutmachung" für alle Opfer
des Spiegelgrundes. Expertinnen und Experten geben Einblick in die
historischen und medizinischen Zusammenhänge, darunter Elisabeth
Brainin, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, Wolfgang
Neugebauer, Leiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen
Widerstands, und Werner Vogt, Arzt, der 1979 von Heinrich Gross
wegen Ehrenbeleidigung geklagt (und 1981 freigesprochen) wurde.
Link: http://go.to/standbild
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